Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen bieten jetzt wieder persönliche Beratung in Präsenz an. Nachfolgend können Sie die Informationen aus dem zitierten Schreiben des Kultusministeriums vom 25.05.2020 entnehmen:

 

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
Mit der sukzessiven Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs vor Ort kann nun auch wieder eine persönliche Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften durch Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfolgen.
Wie wird das Beratungsangebot umgesetzt?
Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen weiterhin über elektronische Medien wie Telefon oder E-Mail (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) zur Verfügung.
Sofern ein persönlicher Kontakt zwischen Ratsuchenden und Beratenden erforderlich ist, kann eine Beratung an der Schule oder einer Staatlichen Schulberatungsstelle erfolgen. Grundlage einer jeden persönlichen Beratung ist stets die strikte Einhaltung aller jeweils aktuell geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen, derzeit gemäß KMS vom 07.05.2020 (AZ II.1-BS4363.0/130/15).
Um die Einhaltung dieser Regeln zu gewährleisten, sollen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

 Terminvereinbarung und anschließende Beratung
Im Vorfeld einer persönlichen Beratung ist eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail notwendig. Hierbei ist jeweils im Einzelfall durch die Beratungslehrkraft bzw. die Schulpsychologin / den Schulpsychologen zu entscheiden, ob die Beratung im Weiteren telefonisch erfolgen soll oder ein direkter persönlicher Kontakt erforderlich ist. Bei einer persönlichen Beratung vor Ort sollen die Ratsuchenden auf die einzuhaltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften hingewiesen werden.
Eine persönliche Beratung kann zudem nur dann erfolgen, wenn bei den Ratsuchenden keine Covid-19-Erkrankung vorliegt bzw. keine Symptome, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, beobachtet werden können.

 Durchführung einer Testdiagnostik im Rahmen der Schulberatung
In bestimmten Fällen kann im Rahmen der Beratung auch eine pädagogisch-psychologische Testdiagnostik erforderlich sein. Auch hier ist im Einzelfall zu entscheiden, ob dazu eine Notwendigkeit besteht, z. B. um eine ausreichende Grundlage für Einschulung, Schullaufbahnentscheidungen oder Stellungnahmen zu erhalten.
Soweit eine Testdiagnostik erforderlich ist, sollte sich hier auf den Einsatz von Papier- und Bleistift-Verfahren sowie digitaler Tests, sofern vorhanden, beschränkt und auf interaktionsintensive Einzeltestverfahren, bei denen Materialien nicht ohne Einhaltung der Abstandsregeln vorgelegt werden können, verzichtet werden.

 Planung der Beratungstermine unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen
Die Termine sind so zu legen, dass ausreichend Zwischenzeit für Hygienemaßnahmen und Lüftung bleibt und sich die Ratsuchenden der einzelnen Termine nicht begegnen. Ggf. sind Wartebereiche entsprechend zu kennzeichnen.
Die Größe des Beratungsraums muss gewährleisten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Sollten mehrere Personen bei einer Beratung beteiligt sein, so ist ein entsprechend großer Raum für die Beratungssitzung zur Verfügung zu stellen. Dabei können ggf. und soweit vorhanden Scheiben (Spuck-Niesschutz) eingesetzt werden.

 Hinweise zu den Hygieneregeln
In der Beratung sind die für Schulen geltenden Hygieneregeln entsprechend anzuwenden (siehe www.km.bayern.de/informationen-in-fektionsschutz).
Um den Ratsuchenden hier ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, empfiehlt es sich, die Ratsuchenden über die einzuhaltenden Hygieneregeln zu informieren.
So wird empfohlen, vor und nach einer Beratung ausreichend zu lüften; soweit möglich soll vor allem in kleineren Räumen auch während der Beratung gelüftet werden. Oberflächen, insbesondere Handkontaktflächen (Türklinken, Beratungstisch …) sollen regelmäßig gereinigt werden; auf eine gute Händehygiene ist zu achten. Schülerinnen und Schüler sollen zudem bei der Durchführung von Testverfahren angehalten werden, möglichst eigene Schreibutensilien (Stifte, Lineal, …) zu verwenden.
Die oben genannten Rahmenbedingungen gelten analog für die Arbeit an den Staatlichen Schulberatungsstellen. Deren Erreichbarkeit und weitere aktualisierte Informationen finden Sie auf der Internetseite der Staatlichen Schulberatung in Bayern (www.schulberatung.bayern.de).